Bava Metzia 44

Kapitel 44

א אינן בכי יותן
1 nicht: <i>wenn</i> <i>gegeben</i><i>wird</i>.
ב טעמא מאי לאו משום דלא אמרינן כיון דאיגלאי מילתא דהשתא ניחא ליה מעיקרא נמי ניחא ליה שאני התם דכתיב כי יתן עד שיתן
2 Doch wohl aus dem Grunde, weil wir nicht sagen: wenn es sich später herausstellt, daß es ihm erwünscht war, gelte dies auch rückwirkend!? – Anders ist es hierbei: es heißt: <i>wenn jemand gibt</i>, nur wenn er es gibt. –
ג אי הכי רישא נמי התם כדרב פפא דרב פפא רמי כתיב כי יתן וקרינן כי יותן הא כיצד
3 Demnach sollte dies auch vom ersten Falle gelten!? – Dies ist nach R. Papa zu erklären. R. Papa wies nämlich auf einen Widerspruch hin: es heißt: <i>wenn jemand gibt</i>, und gelesen wird es: <i>wenn gegeben</i><i>wird</i>; wie ist dies zu erklären?
ד בעינן כי יותן דומיא דכי יתן מה יתן לדעת אף כי יותן נמי לדעת
4 Das Gegebenwerden muß dem Gebengleichen; wie das Geben mit Wissen erfolgt, ebenso muß auch das Gegebenwerden mit Wissen erfolgen. –
ה ת"ש דא"ר יוחנן משום רבי ישמעאל בן יהוצדק מנין לאבידה ששטפה נהר שהיא מותרת דכתיב (דברים כב, ג) וכן תעשה לחמורו וכן תעשה לשמלתו וכן תעשה לכל אבידת אחיך אשר תאבד ממנו ומצאתה מי שאבודה הימנו ומצויה אצל כל אדם יצאתה זו שאבודה ממנו ואינה מצויה אצל כל אדם
5 Komm und höre: R. Joḥanan sagte im Namen des R. Jišma͑élb. Jehoçadaq: Woher, daß eine von einem Strome herangeschwemmte (verlorene) Sache erlaubtist? Es heißt:<i>ebenso sollst du verfahren mit seinem Esel, ebenso mit seinem Gewande und ebenso mit jeder verlorenen Sache deines Bruders, die ihm abhanden gekommen ist, die du gefunden hast</i>; nurwenn sie ihm abhanden gekommen ist und jeder sie finden kann, ausgenommen diese, die ihm abhanden gekommen ist und nicht jeder sie finden kann.
ו ואיסורא דומיא דהיתירא מה היתירא בין דאית בה סימן ובין דלית בה סימן שרא אף איסורא בין דאית בה סימן ובין דלית בה סימן אסורה תיובתא דרבא תיובתא
6 Ferner gleicht das Verbotene dem Erlaubten; wie es beim Erlaubten einerlei ist, ob ein Kennzeichen daran ist oder nicht, ebenso ist es beim Verbotenen einerlei, ob ein Kennzeichen daranist oder nicht. Dies ist eine Widerlegung Rabas. Eine Widerlegung.
ז והלכתא כוותיה דאביי ביע"ל קג"ם
7 Die Halakha ist bei <i>JA͑L QGM</i>wie Abajje.
ח א"ל רב אחא בריה דרבא לרב אשי וכי מאחר דאיתותב רבא הני תמרי דזיקא היכי אכלינן להו אמר ליה כיון דאיכא שקצים ורמשים דקא אכלי להו מעיקרא יאושי מיאש מנייהו
8 R. Aḥa, der Sohn Rabas, sprach zu R. Aši: Wieso dürfen wir nun, wo Raba widerlegt worden ist, vom Winde abgeschüttelte Dattelnessen!? Dieser erwiderte: Da Ekel- und Kriechtiere vorhanden sind, die sie fressen, so hat sie [der Eigentümer] von vornherein aufgegeben. –
ט יתמי דלאו בני מחילה נינהו מאי אמר ליה באגא בארעא דיתמי לא מחזקינן
9 Wie ist es aber, wenn sie [minderjährigen] Waisen gehören, die nicht verzichten können? Dieser erwiderte: Wir brauchen nicht jedes Grundstück als Eigentum von Waisen anzusehen. –
י מוחזק ועומד מאי כרכתא מאי אמר ליה אסירן:
10 Wie ist es aber, wenn dies bekannt ist? Wie ist es, wenn [der Baum] umhegtist? Dieser erwiderte: So sind sie verboten.
יא כריכות ברה"ר הרי אלו שלו: אמר רבה ואפילו בדבר שיש בו סימן אלמא קסבר רבה סימן העשוי לידרס לא הוי סימן רבא אמר לא שנו אלא בדבר שאין בו סימן אבל בדבר שיש בו סימן חייב להכריז אלמא קסבר רבא סימן העשוי לידרס הוי סימן
11 G<small>ARBENBÜNDEL AUF ÖFFENTLICHEM</small> G<small>EBIETE &amp;C. SO GEHÖREN SIE IHM</small>. Rabba sagte: Selbst wenn ein Kennzeichen an ihnen ist. Rabba wäre also der Ansicht, ein Kennzeichen, das zertreten werdenkann, gelte nichtals Kennzeichen. Raba aber sagte, dies gelte nur, wenn kein Kennzeichen daran ist, wenn aber ein Kennzeichen daran ist, so muß er sie ausrufen. Raba ist also der Ansicht, ein Kennzeichen, das zertreten werden kann, gelte als Kennzeichen.
יב ואיכא דמתני להא שמעתא באנפי נפשה סימן העשוי לידרס רבה אמר לא הוי סימן ורבא אמר הוי סימן
12 Manche lehren dies als besondere Lehre: Ein Kennzeichen, das zertreten werden kann, gilt wie Rabba sagt, nicht als Kennzeichen, und wie Raba sagt, wohl als Kennzeichen. –
יג תנן כריכות ברה"ר הרי אלו שלו ברה"י נוטל ומכריז ה"ד אי דלית בהו סימן ברה"י מאי מכריז אלא לאו דאית בהו סימן וקתני ברה"ר הרי אלו שלו אלמא סימן העשוי לידרס לא הוי סימן תיובתא דרבא
13 Wir haben gelernt: Garbenbündel auf öffentlichem Gebiete gehören ihm, auf Privatgebietmuß er sie ausrufen. In welchem Falle: ist an ihnen kein Kennzeichen, so hat er ja auf Privatgebiet nichts auszurufen; doch wohl, wenn an ihnen ein Kennzeichen ist, und er lehrt, auf öffentlichem Gebiete gehören sie ihm. Demnach gilt ein Kennzeichen, das zertreten werden kann, nicht als Kennzeichen, und dies ist eine Widerlegung Rabas!? –
יד אמר לך רבא לעולם דלית בהו סימן ודקא אמרת ברה"י מאי מכריז מכריז מקום ורבה אמר מקום לא הוי סימן דאיתמר מקום רבה אמר לא הוי סימן ורבא אמר הוי סימן
14 Raba kann dir erwidern: tatsächlich wenn an ihnen kein Kennzeichen ist, wenn du aber einwendest, was denn auszurufen sei, wenn er sie auf Privatgebiet findet, [so ist zu erwidern:] er rufe den Ortaus. Rabba aber ist der Ansicht, der Ort gelte nicht als Kennzeichen. Es wurde nämlich gelehrt: der Ort gilt, wie Rabba sagt, nicht als Kennzeichen, und wie Raba sagt, wohl als Kennzeichen. –
טו ת"ש כריכות ברה"ר הרי אלו שלו ברה"י נוטל ומכריז והאלומות בין ברה"ר ובין ברה"י נוטל ומכריז רבה היכי מתרץ לה ורבא היכי מתרץ לה רבה מתרץ לטעמיה בסימן ורבא מתרץ לטעמיה במקום
15 Komm und höre: Garbenbündel auf öffentlichem Gebiete gehören ihm, auf Privatgebiet muß er sie ausrufen; große Garben muß er ob auf Öffentlichem oder auf Privatgebiet ausrufen. Wie erklärt dies Rabba, und wie erklärt dies Raba!? – Rabba erklärt es nach seiner Ansicht: das Kennzeichen; Raba erklärt es nach seiner Ansicht: der Ort.
טז רבה מתרץ לטעמיה בסימן כריכות ברשות הרבים הרי אלו שלו משום
16 Rabba erklärt es nach seiner Ansicht: das Kennzeichen; Garbenbündel auf öffentlichem Gebiete gehören ihm, weil da